Aktuelle Corona Reise Info Gran Canaria 2020 2

Aktuelle Corona Reise Info Gran Canaria 2020

Aktuelle Corona Virus Reise Infos Gran Canaria

Aktuelle Coronavirus Reise Infos Gran Canaria:

Seit kurzem öffnen langsam wieder die ersten Hotels auf den Kanarischen Inseln und Gran Canaria, die nach der Schließung, Mitte August, durch die Ausbreitung des Coronas Virus veranlasst wurde.

Achtung, dieser Artikel wird ab dem 20.01.2021 nicht mehr aktualisiert! Aktuelle Corona Reise Informationen findest du ab sofort unter:

www.reisengrancanaria.de/aktuelle-corona-reise-informationen-gran-canaria-2021-kanaren/

Gran Canaria erreicht ab dem 18.01.2021 die Warnstufe III

Ab dem Erreichen der dritten Warnstufen bedeutet dies, weitere Einschränkungen für die Bevölkerung, zur Eindämmung der Pandemie. Bei der Warnstufe III gelten folgende Reglungen:

Die jetzige Ausgangsperre wird von 23 Uhr auf 22 Uhr vorverlegt. Ab sofort gibt es eine Abendliche/Nächtliche Ausgangsperre von 22-06 Uhr morgens.

Aussetzung aller Wochen, Bauern und Flohmärkte bis auf ein weiteres.

Die Bewirtung in der Gastronomie, findet ab sofort, nur noch auf den Terrassen im Außenbereich statt.

Es sind weiterhin maximal vier Personen an einem Tisch in der Gastronomie erlaubt. Die vier Personen dürfen aus verschiedenen Haushalten stammen.

Das Ein und Ausreisen auf den einzelnen Inseln ist verboten. Die gilt für die einheimische Bevölkerung und Residenten. Es dürfen keine Inselbesuche getätigt werden. Die Ausnahme sind Touristische ein- und auszureisen. Es ist weiterhin Urlaub auf Gran Canaria möglich, in den offiziellen Touristische Unterkünfte wie Hotel, Bungalow und Apartmentanlagen. Private Unterkünfte und Übernachtungen sind bei Familie oder Freunden nicht mehr möglich!

Private treffen unter Freunden sind untersagt! Es ist gilt ab sofort: private treffen sind nur noch mit zusammenlebenden Familienmitgliedern oder innerhalb der eigenen Wohngemeinschaft möglich.

Sportliche Aktivitäten in Innenräumen sind verboten! Sport findet nur noch im Außenbereich statt. Kein Gemeinschaftssportarten sind erlaubt! Nur Einzel Sportarten wie Joggen oder schwimmen sind möglich. Schließung der öffentlichen Sportanlagen.

Der Öffentlicher Nahverkehr wird weiterhin auf 50 Prozent der Kapazität reduziert bleiben.

Schließung der öffentlichen Parks und Kinderspielplätzen.

Es sind keine Besuche in Altenheimen mehr möglich.

Aktivitäten bei denen der Sicherheitsabstand und die Verwendung von Masken nicht garantiert werden können sind untersagt.

Dies gilt erstmal für die nächsten 14 Tage bis zum 31.01.2020, danach soll es eine neue Bewertung der aktuellen Situation geben und bei Bedarf auch verlängert werden.

19.01.2021: Der aktuelle Inzidenz-Wert der letzten sieben Tage für die Kanaren je 100.000 Einwohner liegt heute bei 95,76. Der aktuelle Inzidenz-Wert für Gran Canaria liegt bei 106,55 je 100.000 Einwohner. Der Stand ist vom 19.01.2021 nächste Aktualisierung am 20.01.2021

Achtung, dieser Artikel wird ab dem 20.01.2021 nicht mehr aktualisiert! Aktuelle Corona Reise Informationen findest du ab sofort unter:

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18.12.2020 Deutschland gibt eine Reisewarnung für die Kanaren ab dem 20.12.2020 aus!!

Für Rückreisende Urlauber aus Risikogebieten gibt es weitere Beschränkungen. Es muss ab sofort eine Ausstiegskarte ausgefüllt werden und eine Häusliche Qarantäne gilt.

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 20. Dezember 2020 gilt dies auch für die Kanarischen Inseln. Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.

Epidemiologische Lage

Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.

Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/spaniensicherheit/210534#content_0

Einreise aus einem Riskogebiet:

Seit dem 8. November 2020 gilt grundsätzlich für Ein-bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Außerdem müssen sich Einreisende vor ihrer Ankunft in Deutschland auf https://www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Ab dem 16.12.2020 wird es in Deutschland einen Lockdown geben! Es gibt die bitte, um den Verzicht auf allen nicht Notwendigen Reisen. Es gibt kein Reiseverbot! Nach aktuellen Angaben des Auswärtigen Amtes sind die Kanarischen Inseln ab dem 20.11.2020 Risikogebiet.

Hier im Artikel findest du alle Relevante Infos für deinen nächsten Urlaub auf Gran Canaria.

Achtung, dieser Artikel wird ab dem 20.01.2021 nicht mehr aktualisiert! Aktuelle Corona Reise Informationen findest du ab sofort unter:

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Ab dem 5.12.2020 bis zum 10.01.2020 gelten weitere Beschränkungen zur Weihnachtszeit und Silvester auf den Kanaren. Die Öffnungszeiten der Gastronomie ändern sich wieder auf 0.00 Uhr.

Es sind ab sofort nur noch Gruppen von maximal 6 Personen 4 Personen erlaubt.

Ab dem 10.01.2020 gibt es eine Nächtliche Ausgangssperre. Die Nächtliche Ausgangssperre gilt abends/nachts ab 23.00 Uhr bis morgens um 06.00 Uhr.

12.11.2020 Wichtige Änderung zum 23.11.2020 – Spanien verlangt am/ab dem 23.11.2020 einen negativen PCR- Corona Test oder einen TMA Test, bei der Einreise aus einem Risikogebiet. Der PCR/TMA Test darf nicht älter als 72 Stunden sein bei der Einreise. Der Negative Corona Test kann in den Sprachen Spanisch, Englisch, Deutsch oder Französich vorgelegt werden. Die Änderung betrifft jeden der auf die Kanarischen Inseln Einreisen möchte! Die erste Kontrolle soll bereits am Ab-Flughafen stattfinden, ob ein negativer RT-PCR-Corona Test vorliegt. Das Gesundheitsformular das für die Einreise nach Gran Canaria ausgefüllt werden muss, wird um einen Punkt erweitert und es wird nach einem Negativen Corona Test gefragt.

Ab dem 10.12.2020 ist die Einreise nach Spanien mit einem negativen Corona Antigentest oder TMA o. RT- PCR Test möglich!

Der negative Corona TMA o. RT-PCR Test darf nicht älter als 72 Stunden sein und kann bei der Einreise auf die Kanarischen Inseln in Papierform, oder digitaler Form, in der Sprache Spanisch oder Englisch vorgelegt werden. Wichtig! -Auf dem negativen PCR Test muss der vollständige Name, sowie die Reisepass- oder Personal-Ausweisnummer vermerkt sein! Das Datum des Abstrichs, die Uhrzeit der Probenahme und die Testart vom Testlabor, mit Namen und deren Anschrift, müssen auf dem negativen PCR Test Ergebnis vermerkt sein!

Der negativer Corona PCR-Test wird von Kinder/Personen ab 6 Jahren und älter benötigt.

Es gibt eine Liste mit Test-Laboren von der Kanarischen Marketing Abteilung die nach Postleitzahlen sortiert sind. Die Liste mit Test-Laboren zum Downloaden findest du unter:

https://www.holaislascanarias.com/sites/default/files/covid19/Labs_Covid_Europa_deutchland.pdf?_ga=2.155092272.922401132.1607010755-757751907.1601925107

An verschiedenen Flughäfen gibt es auch extra eingerichtete Testcenter, die auch den geforderten PCR Test anbieten. An den Flughäfen Düsseldorf, Frankfurt/Main, Berlin und Hamburg gibt es ein Testcenter von der Firma CENTOGENE. Mehr Infos findest du auf deren Webseite unter:

https://www.centogene.com/de/corona.html

Wenn kein gültiger negativer Corona PCR Test vorliegt, gibt es Strafen, bis zu 6000 Euro, bei der Einreise nach Spanien. Da bereits die ersten Kontrollen an den Flughäfen stattfindet, ob ein negativer Corona PCR Test vorliegt, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wenn kein gültiges negatives Corona PCR Test Ergebnisse vorgelegt werden kann, kommt es meist zu einer Verweigerung der Mitnahme und der Beförderung von der Fluggesellschaft.

Eine Karte der Aktuellen Risikogebiete in Europa findest du auf:

https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19/situation-updates/weekly-maps-coordinated-restriction-free-movement

Hier kannst du erkennen aus welchem Land du Aktuell einen negativen Corona Test zur Einreise nach Spanien – Kanaren – Gran Canaria benötigst. Die Karte der Europäischen Union ist die Grundlage der Einstufung was als Risikogebiet gilt.

So soll Europas erster sicherer Reise-Korridor entstehen für einen sicheren Winterurlaub 2020/2021.

Ab dem 14.11.2020 dringend empfohlen: Bei der Einreise in die Autonome Gemeinschaft der Kanaren die offizielle COVID-Applikation RADAR APP herunterladen und zu nutzten müssen. Dies soll zur Nachverfolgung von Risikokontakten dienen. Die App solkte bis 15 Tage nach Rückehr in Heimatland auf dem Smartphone instaliert bleiben. Die COVID-Applikation RADAR APP findest du auf:

App Store Appel: https://apps.apple.com/es/app/radar-covid/id1520443509

App Store Google: https://play.google.com/store/apps/details?id=es.gob.radarcovid&hl=es&gl=US

17.10.2020: Das Ampelsystem der Kanren, für die härteren Maßnahmen, bezüglich der Eindämmung der Corona Pandemie wurde überarbeitet. Die härteren Maßnahmen auf Gran Canaria wurden zum 17.10.2020 aufgehoben! Die Ampel steht seit dem 17.10.2020 für Gran Canaria auf Grün.

Corona Ampel Kanaren 17.10.2020

Seit dem 5 August sind alle Urlaubsgäste auf den Kanarischen Inseln gegen Corona versichert. Sollte während dem Urlaub und Aufenthalt auf den Kanarischen Inseln eine Corona Erkrankung bei Ihnen festgesellte werden. Haben Sie ab sofort eine Zusatzversicherung, die für entstehende Kosten einer Corona Erkrankung auf Gran Canaria aufkommt. Es werden die Kosten für die medizinische Betreuung übernommen, die extra Kosten für eine extra Unterbringung in Quarantäne oder auch die Rückflugs kosten zurück nach Hause. Voraussetzung ist für die Versicherung, dass man zuvor nicht wusste, dass man sich mit Corona (Sars-CoV-2- ) angesteckt hatte.

Auf was muss ich bei meiner Einreise auf die Kanaren/Gran Canaria achten?

Achtung, dieser Artikel wird ab dem 20.01.2021 nicht mehr aktualisiert! Aktuelle Corona Reise Informationen findest du ab sofort unter:

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Vor dem Urlaub gibt es ab sofort ein elektronisches Formular, das 48 Stunden vor der Einreise nach Spanien und den Kanarischen Inseln ausgefüllt werden muss. Hier erhält man einen QR Code vom “Spain Travel Health” der ab dem 01.08.2020 zur Einreise benötigt wird. Der erzeugte QR Code wird einem digital zugesendet und kann auch ausgedruckt werden. Das elektronische Gesundheitsformular zur Einreise nach Spanien und den Kanarischen Inseln findet man unter: https://www.spth.gob.es/ .

Der negative Corona RT-PCR Test darf nicht älter als 72 Stunden sein und kann bei der Einreise auf die Kanarischen Inseln in Papierform, oder digitaler Form, in der Sprache Spanisch oder Englisch vorgelegt werden.

Was alles genau auf dem negativen PCR Test Ergebnis stehen muss, findest du im oberen Abschnitt des Artikels vom vom 23.11.2020.

Ein kurzes erklär Video auf Deutsch gibt es ab sofort auch.
Auf den Kanarischen Inseln und Gran Canaria ist folgendes zu beachten:
Flagge von Gran Canaria

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Seit dem 14.08.2020 gilt auf den Kanaren eine allgemeine Maskenpflicht!

Der Mund- und Nasenschutz muss ab sofort in der Öffentlichkeit und in Räumen Obligatorisch getragen werden! Auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutz sind für alle Personen, ab sechs Jahren vorgeschrieben. Das tragen eines Mund- und Nasenschutz, gilt im öffentlichen Bereich der Kanaren, wie Straßen, Plätzen, Stränden und Parks. Auch in geschlossenen Räumen ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutz verpflichtend. Das gilt auch bei privaten treffen, verschiedener Einzelpersonen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören.

Die Ausnahme wo der Mund- und Nasenschutz entfällt:

Es gibt nur ein paar wenige Ausnahmen wo der Mund- und Nasenschutz abgenommen werden darf. In der Natur oder auf großen Freiflächen im Außenbereich, solange es keine größeren Menschen Ansammlungen gibt. So dass der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern bewahrt werden kann. Eine weitere Ausnahme gibt es am Strand: Die Maskenpflicht entfällt hier zum Schwimmen, Baden und zum Sonnen. Das Betreten des Strandes und Spaziergänge am Strand, sind nur mit Maske möglich. Auch hier bitte den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern bewahren. In der Gastronomie wie Cafés, Restaurants, Bars darf der Mund- und Nasenschutz abgenommen werden.

Im öffentlichen Bereich & geschlossenen Bereich gilt hier auch die Allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern zu beachten!

Ab dem 10.01.2020 gibt es eine Nächtliche Ausgangssperre. Die Nächtliche Ausgangssperre gilt nachts ab 23.00 Uhr bis morgens um 06.00 Uhr.

Seit dem 13.08.2020 gilt auch ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit, sobald der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, zu Personen die nicht im Eigenen Haushalt leben. Dies gilt für Zigaretten, Tabak, Tabakinhalationsgeräten, Wasserpfeifen oder Shisha. Ausserdem ist absofort das Rauchen auf öffentlichen Straßen nicht mehr erlaubt. Dies gilt für Zigaretten, Tabak, Tabakinhalationsgeräten o.ä.

Ab sofort ist der Alkoholkonsum und Verkauf von alkoholischen Getränken auf den öffentlichen Straßen verboten!

Floh,- Wochen- und Bauernmärkte haben wieder geöffnet.

In Einkaufszentren und Geschäfte muss auch eine Maske getragen werden. Die Hygienemaßnahmen in den einzelnen Geschäften sollten bitte auch befolgt werden. Es können maximal 75% an Besuchern eingelassen werden.

Sportliche Aktivitäten können draußen im freien mit maximal 30 Personen abgehalten werden. Sporttraining wird einzeln oder zu zweit empfohlen!

Der Fitnessraum darf maximal zu 75% ausgelastet werden oder maximal 25 Personen.

Museen, Ausstellungshallen und Bibliotheken können wieder geöffnet werden unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und den Mindestabstand.

Ausflüge können auch wieder auf Gran Canaria stattfinden.

In Restaurants, Bars und Cafés muss der Tischabstand 1,5 Meter betragen. In Innenräumen von Restaurants, Cafés und Bars gilt die die allgemeine Maskenpflicht! Die Maske darf nur zum Verzehr von Speisen und für das trinken von Getränken abgenommen werden in Innenräumen. Es dürfen sich maximal 10 4 Personen in einer Gruppe im Innenbereich treffen. Im Außenbereich von Restaurants, Cafés, Bars ist die Maske erst einmal nicht von Nöten, Außer der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand kann dort nicht eingehalten werden!

Ab dem 5.12.2020 bis zum 10.01.2020 gelten weitere Beschränkungen zur Weihnachtszeit und Silvester auf den Kanaren. Die Öffnungszeiten der Gastronomie ändern sich wieder auf 0.00 Uhr!

Neu ist ab dem 29.08.2020 für Restaurants, Bars und Cafés auf Gran Canaria, das sie bereits um 01.00 Uhr nachts schließen müssen! Neue Kunden dürfen bis 0.00 Uhr eingelassen werden.

Bars und Restaurants dürfen Live Musik anbieten.

Das Nachtleben mit Bars, Clubs, Discotheken in Innenräumen, wird ab dem 13.08.2020 wieder untersagt!

Außenterrassen der Gastronomie haben wieder geöffnet.

Desinfizieren sie sich regelmäßig die Hände an den Vorgesehen Stellen.

Discotheken, Tanzlokale und Cocktailbars sind bis auf ein weiteres geschlossen, Tanzveranstaltungen fallen aus.

5.12.2020-10.01.2020 Es sind ab sofort nur noch Gruppen von maximal 6 4 Personen erlaubt.

Pivate Partys sind mit maximal 10 Personen gestattett, müssen allerdings von den Gesundheitsbehörden genehmigt werden. Es ist absofort eine Empefhlung, Versammlungen mit mehr als 10 Personen zu meiden! (19.10.2020)

Hochzeiten können auch wieder auf Gran Canaria stattfinden, mit maximal 250 Personen im Freien und 150 Personen im Innenbereich. Die Hochzeit braucht seit dem 21.08.2020 eine Genehmigung von den Gesundheitsbehörde.

Es können wieder Veranstaltungen mit maximal 1000 Leute stattfinden unter Einhaltung der Abstandsregeln. Veranstaltungen in Räumen mit maximal 300 Personen.

Absofort darf die Wohnung mit auch nicht Familienmitglieder geteilt werden

Besuche in Altersheimen und Pflegeeinrichtungen sind weithin beschränkt.

Am Strand gilt auch die allgemeine Maskenpflicht. Hier soll auch bitte der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Die Maskenpflicht entfällt hier zum Schwimmen, Baden und zum Sonnenbaden.

Die Strandliegen müssen nach dem gebrauch wieder desinfiziert werden.

Bitte beachten Sie die aktuellen und Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen in Ihrem Hotel bezüglich zu der Eindämmung des Coronas Virus.

Allgemein ist es sehr Empfehlenswert immer einen Mund und Nasenschutz mit bei sich zu haben. Man kann nicht absehen ob man in eine Situation kommt wo er benötigt wird. Beachten Sie ausreichend Mund und Nasenschutz für ihre Reise auf die Kanarischen Insel Gran Canaria mit einzupacken.

Helfen Sie mit den oben gennannten Regeln und Empfehlungen die Corona Pandemie weiter einzudämmen. Bei Missachtung der Regeln kann es in Spanien auch zu Bußgeldern kommen. 

Haben Sie während des Aufenthaltes auf Gran Canaria Symptome die mit dem Corona Virus in Verbindung stehen wie Halsschmerzen, Fieber, Husten, Kurzatmigkeit oder Atemnot setzten Sie sich bitte telefonisch mit einem Arzt, Krankenhaus oder den örtlichen Gesundheitsbehörden in Verbindung. Hier wird mit ihnen das weitere Vorgehen telefonisch besprochen.

Ab sofort gibt es auch auf den Kanarischen Inseln eine Corona-Warn App:

Das Covid- Radar wie es hier auf den Kanarischen Inseln genannt wird, kann ab sofort in den App Stores gedownloadet werden und ist freiwillig. Das Radar COVID läuft momentan auf den Kanarischen Inseln und soll ab 15 September für ganz Spanien in Einsatz kommen. Die Warnapp, Radar Covid , soll die einheimische Bevölkerung, Residenten, Urlauber und Touristen vor Risikokontakten warnen. Momentan ist die App, Radar Covid, in Spanisch und Englisch verfügbar, weitere Sprachen sollen folgen.

Google Play Store:

https://play.google.com/store/apps/details?id=es.gob.asistenciacovid19&gl=ES

AppStore (Apple):

https://apps.apple.com/es/app/radar-covid/id1520443509

Am Flughafen (Aeropuerto) de Gran Canaria ist zu beachten:

Halten sie einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern.

Hier gilt auch die allgemeinen Maskenpflicht!

Bei Ankunft werden sie automatisch von Wärmebild Kameras erfasst und ihre Körpertemperatur wird gemessen. Es gibt keinen Massenabstrich an PCR`s Tests bei Ankunft, nur bei Verdacht.

Bitte Halten Sie genügend Anstand von 1,5 Metern bei der Kofferausgabe.

Desinfizieren sie sich regelmäßig die Hände an den Vorgesehen Stellen.

Es können nur Personen mit gültigem Flugticket in den Flughafen. Werden sie abgeholt oder zum Flughafen gebracht gibt es hier einen extra Bereich außerhalb des Flughafens.

Weitere Infos vom Flughafen Las Palmas de Gran Canaria und Corona Schutzmaßnahmen findet Sie hier:

http://www.aena.es/es/informacioncovid19coronavirusaeropuertosyvuelos.html#

Im Flugzeug auf der Reise nach Gran Canaria zu beachten:
Landeanflug Gran Canaria Kanaren

Hier gilt auch weiterhin die allgemeine Maskenpflicht! Die Maske bitte auch über die Nase ziehen.

Nach 4 Stunden sollte die Maske erneuert werden.

Haben Sie Symptome wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit, Atemnot melden Sie sich beim Flugpersonal.

Seit dem 01.08.2020 muss ein elektronisches Formular 48 Stunden vor Einreise nach Gran Canaria ausgefüllt werden! Hier erhält man einen QR Code vom “Spain Travel Health” der zur Einreise auf die Kanaren vorgezeigt werden muss. Der erzeugte QR Code wird einem digital zugesendet und kann auch ausgedruckt werden. Das elektronische Gesundheitsformular zur Einreise nach Spanien und den Kanarischen Inseln findet man unter: https://www.spth.gob.es/

Halten Sie sich bitte an die Anweisungen des Flugpersonals.

Suchen Sie so selten wie möglich die Toilette des Flugzeuges auf. Bitte danach Hände gründlich waschen und desinfizieren.

Berühren Sie so wenig Flächen wie möglich, im Flugzeug.

Bitte bleiben Sie auf Ihrem Platz sitzen.

Zu beachten bereits bei der Anreise am Start Flughafen ist:

Abflug nach Gran Canaria

Halten sie auch hier einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern.

Hier gilt auch die allgemeinen Maskenpflicht!

Sie sollten bereits mehr Zeiteinplanen für den Check-in am Flughafen

Desinfizieren sie sich regelmäßig die Hände an den Vorgesehen Stellen

Ich hoffe, ich habe alle relevanten Reise Informationen bezüglich einer Reise in Corona Zeiten auf die Kanaren / Gran Canaria zusammengetragen. Falls sich weitere Informationen bezüglich Urlaubes auf den Kanaren und Corona ergeben, wird der Artikel wieder aktualisiert.

Vermissen Sie eine wichtige Information? oder haben einen Fehler gefunden, schreiben Sie mir einfach über das Kontakt Formular.

Haben sie weitere Fragen dann können sie mich gerne auch über das Kontaktformular erreichen oder schreiben Sie einfach einen Kommentar unterhalb des Artikels.

Sehnsuchtsort Gran Canaria

Der Artikel wurde am 19.01.2021 zuletzt aktualisiert!

Achtung, dieser Artikel wird ab dem 20.01.2021 nicht mehr aktualisiert! Aktuelle Corona Reise Informationen findest du ab sofort unter:

www.reisengrancanaria.de/aktuelle-corona-reise-informationen-gran-canaria-2021-kanaren/

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Geodaten Gran Canaria:

27°57’39.4″N 15°34’44.7″W

27.960951, -15.579093

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  1. Auf was muss ich bei meinem nächsten Gran Canaria Urlaub achten?

    Seit dem 01.07.2020 muss ein elektronisches Gesundheitsformular ausgefüllt werden zur Einreise nach Spanien / Kanarischen Inseln. Es gibt eine Allgemeine Masken Pflicht. In Einkaufszentren, Geschäfte, Shops muss auch wieder eine Maske getragen werden. Für die Einreisen in das Autonome Gebiet der Kanaren am/ab dem 14.11.2020 ein negativer Coronatest benötigt.Der negativer Coronatest wird von Kinder/Personen ab 6 Jahren und älter benötigt. Außerdem wird am/ab dem 14.11.2020 dringend empfohlen: Bei der Einreise in die Autonome Gemeinschaft der Kanaren die offizielle COVID-Applikation RADAR APP herunterladen und zu nutzten müssen.

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